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Beitragsinhalt
Therapie in einer Fachklinik
Der Weg in Therapie

"Baustein" vermittelt in Fachkliniken, in denen Abhängige behandelt werden. Einige dieser Kliniken haben wir hier zusammengestellt. Diese Therapien gibt es für Abhängigkeit von legalen Drogen (Alkohol, Medikamente), von illegalen Drogen (Heroin, Kokain, Haschisch, usw) und von sogenannten "nichtstofflichen Süchten" (Glücksspiel, Coabhängigkeit, Essucht usw).
Die Vorbereitung dieser Behandlungen muss von einer anerkannten Suchtberatungsstelle gemacht werden. "Baustein" und die MitarbeiterInnen sind in diesem Sinne anerkannt.

Eine stationäre Therapie heisst: erst einmal für mehrere Wochen in eine neue Umgebung. Die meisten Fachkliniken liegen in schöner Landschaft (Eifel, Westerwald, Sauerland) in ländlicher Umgebung. Die Therapie dauert in der Regel 16 Wochen (Alkohol, Medikamente, Glücksspiel) oder 26 Wochen (illegale Drogen). Die Zeit kann bei Bedarf auch verlängert oder verkürzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Kurzzeittherapie möglich.

Das wesentliche Gerüst einer Therapie sind Gruppengespräche. So kommt jeder Patient in seine Bezugsgruppe, die in der Regel aus 8 bis 14 Mitpatienten besteht. Wichtige Bestandteile jeder Therapie sind weiter Einzelgespräche mit den Therapeuten, Bewegungstraining und kreatives Gestalten zum Finden von schlummernden Fähigkeiten, Möglichkeiten und Talenten. Dabei wird sehr darauf geachtet, dass niemand überfordert wird. Es gibt Kliniken nur für Männer oder Frauen und gemischt-geschlechtliche Kliniken.

Im Bogen
Aussichten
Eine solche stationäre Therapie ist sehr teuer. Doch seit einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1968 ist Sucht als Krankheit anerkannt, die Behandlung wird also bezahlt (siehe Sozialgesetzbuch IX). Meistens ist es die Rentenversicherung, die eine Therapie als eine "Massnahme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" finanziert. Zahlt die Rentenversicherung nicht (zum Beispiel, wenn nicht genügend Beiträge gezahlt worden waren), so ist die Krankenkasse der Kostenträger. Ist auch keine Krankenkasse vorhanden (zum Bespiel bei Häftlingen), so zahlt der "Träger überörtlicher Sozialhilfe", das ist im Rheinland der Landschaftsverband.

Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Sie selbst die Zuständigkeiten klären müssen. Das erledigt "Baustein" für Sie. Dass das zügig gehen sollte ist durch ein neues Gesetz geregelt (§ 14 SGB IX), wobei sich leider nicht immer alle Stellen an dieses Gesetz halten.

Offiziell heisst eine solche Behandlung "Entwöhnungstherapie". Der Antrag ist insgesamt sehr umfangreich. Bei "Baustein" erstellt Ihre BeraterIn unter anderem einen "Sozialbericht", das ist eine Art Gutachten über Lebensumstände, Suchtgeschichte und Entwicklungen. Sind die Anträge fertig, so muss noch ein ärztliches Gutachten eingeleitet werden. Das wird häufig bei einem Besuch der Untersuchungstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erstellt, manchmal kann dies auch der Hausarzt oder ein anderer Mediziner machen.

In welcher Fachklinik die Therapie begonnen werden soll, überlegen Sie am besten zusammen mit Ihrer BeraterIn. Ihr persönlicher Wunsch muss dabei berücksichtigt werden (§ 9 SGB IX). Bei der Klinikwahl können zum Beispiel berücksichtigt werden: Alter, Dauer der Abhängigkeit, geschlechtsspezifische Aspekte, Nebenerkrankungen, Neigungen und besondere Fähigkeiten, Berufserfahrung, Herkunft und soziale Kompetenzen.

Eine Vermittlung in Therapie dauert zwischen zwei und fünf Monate, kann aber bei besonderer Dringlichkeit  auch auf wenige Tage abgekürzt werden. Vor der Therapie werden Sie mit Informationen und Motivationsgesprächen von "Baustein" auf das, was Sie erwartet, sorgfältig vorbereitet. Drohen Ihnen Schwierigkeiten mit Gerichten oder anderen Behörden, so werden wir versuchen, mit Ihnen Lösungen zu finden.

Während einer Therapie bekommen Sie "Übergangsgeld" (§ 46 SGB IX), das heisst etwa 70 % der vorherigen Bezüge, wenn Sie Lohn oder Lohnersatzleistungen (zB. Krankengeld, Arbeitslosengeld I) bekommen. Der Antrag auf Übergangsgeld kommt mit den Papieren der Kostenzusage und sollte erst kurz vor Therapie ausgefüllt werden. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, so wird Ihnen das anteilig weiter gezahlt (wie viel genau, ist örtlich unterschiedlich). In Sonderfällen müssen Ihre Bezüge auch anderweitig geklärt werden. Auf jeden Fall werden Sie in Therapie nicht mittellos sein.

Ist eine Kostenzusage erteilt, so muss innerhalb eines halben Jahres mit der darin genannten Fachklinik ein Aufnahmetermin ausgemacht werden. Was Sie mitbringen sollen oder nicht mitbringen dürfen, wird Ihnen von der Klinik mitgeteilt. Sie sollten nicht mit einem eigenen Auto anreisen. Wenn die Notwendigkeit ärztlich bestätigt wird (vom Kostenträger oder vom eigenen Arzt), kann Ihre BeraterIn sie zum Therapiebeginn begleiten, anderenfalls ist es empfehlenswert, sich einen eigenen Begleiter zu suchen.

Es ist empfehlenswert, mit Menschen zu sprechen, die eine Therapie erfolgreich abgeschlossen haben. Solche Menschen finden Sie in den Selbsthilfegruppen. Überhaupt ist der Besuch von Selbsthilfegruppen stets eine hervorragende Vorbereitung auf diesen bedeutenden Schritt in Ihrem Leben. Und wenn Ihnen die Zeit zu lang erscheint: die meisten Menschen, die Therapie machen, empfinden die Zeit am Anfang viel zu lang und am Ende viel zu kurz.

Aber keine Angst: Es gibt gute Gelegenheit, nach einer Therapie das Erreichte zu stabilisieren und weiter erfolgreich auszubauen. Dabei hilft "Baustein" mit sogenannten "Nachsorgegruppen" und mit anschliessenden Gesprächen. Und die Erfahrung hat gezeigt, dass Menschen, die nach einer Therapie den Anschluss an Selbsthilfegruppen halten, wesentlich bessere Chancen haben, ein wenig Glück in einem zufriedenen, selbstbestimmten und friedvollen Leben zu finden.

hier die Kriterien der Kostenträger für eine stationäre Therapie



 
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