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Es ist ein komplizierter juristischer und sozialarbeiterischer Vorgang, Drogenabhängige aus Haft in Therapie zu vermitteln. Erst müssen Betroffene mit dem Sozialdienst ihrer Haftanstalt Kontakt aufnehmen und dort anmelden, dass sie sich um Therapie bemühen wollen. Nun kann die Vorbereitung der Therapie von den internen und externen Suchtberatern begonnen werden. Dazu gehören Gespräche über die soziale und juristische Situation, Gruppen zu unterschiedlichen Themen und auch drogenfreie Wohngruppen innerhalb des Gefängnisses.
Die eigentliche Therapievermittlung besteht aus der Motivationsarbeit und aus dem Erledigen der Formalitäten. Motivationsarbeit heisst, die Bereitschaft, Mut und Hoffnung auf ein besseres Leben zu fördern und zu vermitteln, was eine Therapie in einer Klinik ist und was den Häftling erwartet. Zu den Formalitäten gehört das Stellen der verschiedenen notwendigen Anträge und Erklärungen und das Erläutern der Bedeutung dieser Papiere. Weiter muss der "Sozialbericht" geschrieben werden, eine Art Gutachten, in dem Vergangenheit, Gegenwart und die Perspektiven für eine Therapie dargestellt werden.
 Inverary Jail Weiter ist ein medizinisches Gutachten notwendig, das von den im Gefängnis tätigen Ärzten erstellt wird. Diese Papiere werden nun an die Stelle geschickt, die die Kosten für die Therapie übernehmen wird. Das ist erst einmal die Rentenversicherung, weil Sucht-Therapie als "Massnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit" gilt. Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung nicht gegeben sind, geht der Antrag an den Landschaftsverband als "Träger überörtlicher Sozialhilfe". Die Bearbeitung und Bewilligung der Kostenzusage nimmt dann einige Zeit in Anspruch.
Wenn dann eine Zusage gegeben ist, eine Therapie zu finanzieren, muss mit der Fachklinik, die in der Genehmigung steht, ein Aufnahmetermin vereinbart werden. Dieser Termin muss so liegen, dass nicht mehr als 2 Jahre Rest auf die zu verbüssenden Strafen übrig sind, sonst ist keine Entlassung auf Bewährung möglich.
Schliesslich muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der Antrag auf Haftentlassung nach § 35 BtMG gestellt werden. Wenn nun alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Staatsanwaltschaft für den Tag des Therapiebeginns die "Entlassungsanordnung" erstellt, sind etwa drei bis sechs Monate vergangen. Nun holt der Drogenberater den Gefangenen am selben Morgen ab und begleitet ihn auf dem schweren Weg zur Therapie. Denn auch der hartgesottenste Straftäter ist nervös, wenn es darum geht, in einer unbekannten Umgebung den Schritt in ein neues Leben zu gehen. Nach § 36 BtMG braucht er nicht wieder zurück in Haft.
Viele schaffen diesen Weg nicht. Manche scheitern schon auf dem Weg in Therapie oder kurz nach der Ankunft. Manche scheitern an den Aufgaben, die eine Therapie stellt und manche scheitern schon bald danach. Aber einigen gelingt der Weg in ein neues drogenfreies Leben, vielleicht innerhalb der eigenen Familie, mit einer zufriedenstellenden Arbeitsstelle und befriedigenden Beziehungen. Wer Anschluss an Selbsthilfegruppen findet, hat wesentliche bessere Chancen.
Wer Menschen kennt, die einen solchen Weg geschafft haben, der erlebt, dass sich die Bemühungen wirklich lohnen, Drogenabhängigen aus den Folgen ihrer Sucht zu begleiten. Denn gerade "cleane" Süchtige sind Menschen, die wissen, was es bedeutet, aus der Hölle des Teufelskreises Sucht und Gefängnis in innere und äussere Freiheit entkommen zu sein.
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